Die Hexen von Pütz

Eine tragische Geschichte um die Familie Jechen


Heinz-Toni Dolfen

Anfang der 1570-er Jahre hatten die wenigen Einwohner des kleinen Ortes Pütz bei Bedburg ihren gewohnten Ablauf. Die Landwirtschaft und die dörfliche Gemeinschaft prägten ihr Leben, das Vertrauen zueinander, den Zusammenhalt und die gegenseitige Hilfe. Auch die ortsansässige Familie Jechen war darin eingebunden. Nichts deutete daraufhin, dass diese dörfliche Gemeinschaft Jahre später erheblich in Unordnung kommen sollte.

Dunkle Wolken zeichneten sich schon früher, weit weg von Pütz, am Himmel ab. Der Dominikaner Heinrich Krämer stellte im Jahr 1448 in Speyer das Werk „Malleus maleficarum“ vor. Bekannt wurde es unter dem Begriff Hexenhammer. Dieses Werk, forciert von der katholischen Kirche, diente als Leitfaden zur Hexenerkennung und -verfolgung. Unter den Auswirkungen dieser Verfolgung hatten vor allem Frauen zu leiden. Jahre später, etwa ab 1499, erreichten die Hexenprozesse das Rheinland, die Stadt Köln und auch die Erftregion.

Viele der Menschen dieser Zeit waren abergläubisch geprägt. Phänomene, die sie nicht erklären konnten, wurden nach ihrer Meinung durch Zauberer, Dämonen, Hexen oder andere Fabelwesen verursacht. Man glaubte an den „Bösen Blick“ und so gab es selbsternannte Heiler, die hierfür manch seltsame Mittelchen zum Schutz bereitstellten. Für Wetterkapriolen, unerklärliche Todesfälle bei Mensch und Tier wurden Schuldige gesucht. Zuerst traf es immer die Außenseiter, zum Beispiel die Juden, dann kamen Hexen und Zauberer in Betracht.

Diese abergläubischen Menschen sollte man nicht belächeln, vieles hat sich bis in unsere Zeit herübergerettet, trotz einer aufgeklärten Gesellschaft. Das Geschehen hat sich nur verlagert, heute sind die falschen Propheten im Internet unterwegs und finden willige Opfer.

Hexenhammer
1448 Hexenhammer
Mitte der 1570-er Jahre erreichte die dunkle Wolke auch das beschauliche Pütz. Die Familie Jechen lebte friedlich inmitten der Bürgerschaft und hatte Nachwuchs erhalten. Anschwärzer im Dorf verbreiteten das Gerücht, dass die Mutter der Familie Jechen für ein Unheil verantwortlich zu machen sei. Die Gerüchte verbreiteten sich und die Obrigkeit bekam diese Anschuldigung mit. Daraufhin ließen sie die Mutter zu einem Verhör abholen.

Das Verhör war der erste Schritt in einem mehrstufigen Verfahren zur Wahrheitsermittlung. Bei diesem Verhör wurden auch Zeugen befragt, die den Beklagten belasten oder entlasten konnten. Mit diesen Aussagen wurden die Beklagten dann konfrontiert. Fand man keine hinreichenden Gründe, die für einen Beweis der Schuld sprachen, so wurden die Beklagten frei gelassen. Im Falle der Mutter Jechen vermuteten die Befrager jedoch einen hinreichenden Verdacht, sodass sie einem Scharfrichter zur peinlichen Befragung (tortura) übergeben wurde.

Der Teufel und die Hexe
Der Teufel und die Hexe
Die Scharfrichter waren teils in Folter ausgebildete Spezialisten. Sie sollten mittels schmerzvoller Instrumente, deren Qualreihenfolge sich langsam erhöhte, ein Geständnis für die Taten erzwingen. Wie sehr ihre Arbeit geschätzt wurde, erkennt man daran, dass die große Stadt Köln beim Bergheimer Vogt um die Ausleihung deren Folterknechte nachsuchte, weil diese einen guten Ruf hatten. Konnte kein Geständnis erreicht werden, mussten die Delinquenten frei gelassen werden. Die Freigelassenen waren aber körperlich schwer gezeichnet und meist auch seelisch gebrochen, sodass sie für den Rest ihres Lebens ein Pflegefall waren.

Aber gerade zur Hochzeit der Hexenprozesse wurden viele, die kein Geständnis abgelegt hatten, doch verurteilt, hingerichtet oder verbrannt, wie der Fall der Katharina Henot aus Köln zeigt. Die Frau aus einer angesehenen Kölner Familie wurde, obwohl sie kein Geständnis abgelegt hat, im Jahr 1627 verbrannt. Wie hier und in anderen Fällen sind meist die Hintergründe der Verurteilung nicht bekannt. Es könnte sein, dass die Richter meinten, „es könnte ja trotzdem was dran sein“, also eine Verunsicherung. Wahrscheinlicher aber ist, dass im Hintergrund daran gearbeitet wurde, jemandem zu schaden oder dass missliebige Personen aus dem Weg geräumt werden sollten.

Wir wissen nicht, ob die Mutter Jechen unter den Folterqualen ein Geständnis abgelegt hatte, sie wurde jedenfalls als Zauberin verbrannt. Das ganze Unheil traf natürlich auch die Familie und die Verwandten. Sie wurden gemieden und hatten das Stigma der Hexerei zu tragen.

Ihre Tochter Gertrud sagte später in ihrem eigenen Prozess aus, dass sie zu dieser Zeit nicht im Haus ihrer Eltern war. Eventuell war sie bei Verwandten untergekommen. Nach der Verurteilung der Mutter war sie nach eigener Aussage nur noch selten in der elterlichen Wohnung und bei ihrem Vater, weil sie sich für ihre Mutter schämte. Das Schicksal meinte es ebenfalls nicht gut mit der Tochter Gertrud der Familie Jechen.

Gertrud durchstreifte nun unstet ihre heimatliche Region als Bettlerin. Sie war in Kaster, Kirchherten, Rödingen und anderen Orten unterwegs. Irgendwann bekam sie eine Stelle als Dienstmagd. Im Jahr 1571 war sie als Magd in einer Anstellung in Sürth gelandet. Zur gleichen Zeit muss ein nicht näher bezeichnetes Unwetter in Sürth beträchtlichen Schaden angerichtet haben. Als Schuldige wurde nun sie ausgemacht. Vielleicht auch, weil einige von der Verurteilung ihrer Mutter als Zauberin wussten. Die Gerüchte breiteten sich wie so oft schnell aus. Geschwind war die Obrigkeit auf dem Plan, nahm sie fest und holte sie zur Befragung in die Vogtei.

Hexenverbrennung
Hexenverbrennung
Nach der Befragung wurde sie am 20. September 1571 dem Scharfrichter übergeben und sagte sie bei der Vernehmung aus, dass sie wahrscheinlich so enden würde wie ihre Mutter. Sie war nun das zweite Familienmitglied, das der Hexerei angeklagt wurde. Man warf ihre etliche Schandtaten vor, nicht nur das Unwetter in Sürth herbeigezaubert zu haben, sondern auch noch am Tod eines Bauern in Rodenkirchen verantwortlich zu sein. Auch der Tod von zwei Kühen des Nachbarn ihres Vaters in Pütz soll sie zu verantworten haben. Es kamen noch alte abenteuerliche Dinge zum Tragen, wie das gemeinsame Töten einer Schwester zusammen mit ihrer Mutter, weil diese das Zaubern nicht lernen wollte. Ihre Abwesenheit bei der Gefangennahme ihrer Mutter wurde mit Zauberei erklärt. Ihre Mutter soll ein Zauberei besessen haben, dieses Ei hätte sie entwendet und wäre damit zur Zeit der Festnahme fortgeflogen.

Wie auch ihre Mutter wurde Gertrud gefoltert und starb nun unrühmlich als Hexe. Wahrlich ein Schicksalsschlag, die die Familie Jechen zu erleiden hatte.

2021

Literatur:
Becker, Thomas P.; Hexenverfolgung im Herzogtum Jülich
Fran­ken, Ire­ne /Ho­er­ner, Ina; He­xen. Ver­fol­gung in Köln
Kemmerich, Hetty; Hexenprozesse am Niederrhein
Pauls, Emil; Zauberwesen und Hexenwahn am Niederrhein
Schmitz, Chr.; Wahnprozesse im Erftland
Schmitz, Heinz-Gerd; Verein für Geschichte und Heimatkunde Bedburg e.V.; Hexenwahn im Rheinland und an der Erft